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Karl Birlenbach GmbH & Co.
Industriestraße 18-20,
Industriegebiet Stephanshügel,
65549 Limburg a. d. Lahn

Tel.: 06431 4002-0
Fax: 06431 4002-21
info@birlenbach.de

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Hinweisblatt für Stegplatten, Acrylglas- und Lichtplatten

Stegplatten, Acrylglas-, Polycarbonat-, Well- und Lichtplatten eignen sich für Terrassenüberdachungen, Carports, Vordächer, Sichtschutz, Lichtbänder und viele weitere Anwendungen. Damit die Platten dauerhaft funktionsfähig bleiben, sind Materialauswahl, Unterkonstruktion, Verlegung, Reinigung und Pflege besonders wichtig. Der Aufbau orientiert sich am Hinweisblatt-Stil der Anlage mit gegliederten Abschnitten zu Material, Einsatz, Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung.

1. Materialeigenschaften

  • Acrylglas / PMMA ist sehr lichtdurchlässig, optisch brillant und witterungsbeständig. Es ist jedoch spröder als Polycarbonat und muss spannungsfrei montiert werden.
  • Polycarbonat / PC ist besonders schlagzäh und daher gut für Überdachungen geeignet. Wichtig ist die korrekt montierte UV-Schutzseite.
  • Stegplatten bestehen aus mehreren Wandungen mit Luftkammern. Sie sind leichter als Massivplatten und bieten je nach Aufbau bessere Wärmedämmung.
  • Well- und Lichtplatten werden häufig für einfache Überdachungen, Carports, Geräteschuppen, landwirtschaftliche Gebäude oder Lichtflächen verwendet.
  • Farbe, Struktur und Dicke beeinflussen Lichtdurchlässigkeit, Wärmeeintrag und Optik. Klare Platten lassen am meisten Licht durch, opale oder getönte Platten reduzieren Blendung und direkte Sonneneinstrahlung.

2. Einsatzbereiche

Stegplatten, Acrylglas- und Lichtplatten können je nach Herstellerfreigabe verwendet werden für:

  • Terrassenüberdachungen
  • Carports
  • Vordächer
  • Pergolen
  • Lichtbänder
  • Seitenverkleidungen
  • Wind- und Sichtschutz
  • Gewächshäuser
  • einfache Überdachungen im Garten- und Objektbereich

Bitte beachten: Nicht jede Platte ist für jeden Einsatz geeignet. Besonders bei Überkopfverglasungen, Carports, gewerblichen Gebäuden, Grenzbebauung, öffentlichen Bereichen oder erhöhten Brandschutzanforderungen sind Herstellerfreigaben, bauaufsichtliche Vorgaben und ggf. eine statische Prüfung erforderlich.

3. Lichtdurchlässigkeit und Beschattung

  • Klare Acrylglasplatten haben eine sehr hohe Lichtdurchlässigkeit.
  • Stegplatten lassen je nach Dicke, Kammerstruktur und Farbe weniger Licht durch als massive klare Platten.
  • Opale oder milchige Platten streuen das Licht gleichmäßiger und wirken weniger blendend.
  • Bronze-, grau- oder rauchfarbene Platten reduzieren die Lichtdurchlässigkeit und können als leichter Sonnenschutz dienen.
  • Weniger Lichtdurchlässigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch ausreichenden Hitzeschutz. Für stärkeren Wärmeschutz sind spezielle Beschichtungen oder geeignete Beschattungssysteme zu prüfen.

4. UV- und Witterungsbeständigkeit

  • Kunststoffplatten im Außenbereich müssen UV-beständig bzw. mit einer UV-Schutzschicht versehen sein.
  • Bei vielen Polycarbonatplatten ist nur eine Seite UV-geschützt. Diese Seite muss zwingend nach außen bzw. zur Sonne verlegt werden.
  • Die UV-Seite ist meist auf der Schutzfolie gekennzeichnet.
  • Wird die Platte falsch herum montiert, kann es zu Vergilbung, Versprödung, Rissbildung und Garantieverlust kommen.
  • UV-Schutz bedeutet nicht, dass es keine Alterung gibt. Je nach Produkt, Standort, Reinigung und Bewitterung können sich Optik und Lichtdurchlässigkeit im Laufe der Jahre verändern.

5. Schneelast, Windlast und Unterkonstruktion

  • Die zulässigen Spannweiten und Auflagerabstände hängen ab von:
    • Plattentyp
    • Material
    • Plattendicke
    • Plattenbreite
    • Dachneigung
    • Schnee- und Windlast am Standort
    • Gebäudehöhe und Lage
    • Befestigungssystem
    • Herstellerangaben
  • Die Unterkonstruktion muss ausreichend tragfähig, formstabil und eben sein.
  • Bei Terrassenüberdachungen sind Schneelasten häufig der entscheidende Faktor.
  • Windlasten wirken nicht nur als Druck, sondern auch als Windsog. Besonders Rand- und Eckbereiche müssen ausreichend gesichert werden.
  • Die maximal zulässigen Sparren-, Pfetten- oder Auflagerabstände ergeben sich aus den technischen Unterlagen des Herstellers und ggf. aus einer objektbezogenen Statik.

Wichtig: Es dürfen keine pauschalen Spannweiten zugesichert werden. Maßgeblich sind immer Herstellerangaben, Schneelastzone, Windzone und der konkrete Aufbau.

6. Verarbeitung und Montage

  • Die Montage hat gemäß Herstellerangaben, Verlegeanleitung, technischen Datenblättern und geltenden Vorschriften zu erfolgen.
  • Platten sind spannungsfrei zu verlegen.
  • Ausreichende Dehnungsfugen sind zwingend einzuplanen, da Kunststoffplatten sich bei Temperaturänderungen ausdehnen und zusammenziehen.
  • Bohrlöcher müssen größer als der Schraubendurchmesser ausgeführt werden, sofern direkt verschraubt wird.
  • Schrauben dürfen nicht überdreht werden.
  • Nur geeignete Profile, Dichtungen, Schrauben, Kalotten und Abschlussprofile verwenden.
  • Schutzfolie erst nach Zuschnitt und Montage entfernen, jedoch nicht über längere Zeit in der Sonne auf der Platte belassen.
  • Platten nicht mit ungeeigneten Dichtstoffen, Silikonen oder Klebern in Kontakt bringen.

7. Verlegerichtung und Gefälle

  • Stegplatten müssen mit den Kammern in Wasserlaufrichtung verlegt werden.
  • Eine Querverlegung der Stege ist zu vermeiden.
  • Die vom Hersteller vorgegebene Mindestdachneigung ist einzuhalten.
  • Zu geringe Dachneigung kann zu stehendem Wasser, stärkerer Verschmutzung, Undichtigkeiten, Moosbildung und höherer Belastung durch Schnee führen.
  • Wasser muss frei ablaufen können.

8. Stirnseiten und Kammern bei Stegplatten

  • Die offenen Kammern von Stegplatten müssen fachgerecht verschlossen werden.
  • Die obere Stirnseite wird gegen Wasser, Schmutz und Insekten geschützt.
  • Die untere Stirnseite muss belüftet sein, damit Kondenswasser ablaufen kann.
  • Geeignete Antidust-Bänder, Filterbänder und Abschlussprofile verwenden.
  • Kammern nicht offen lassen.
  • Verschmutzungen, Insekten oder Algen in den Kammern lassen sich nachträglich oft nicht vollständig entfernen.

Kondenswasser in Stegplatten ist nicht automatisch ein Mangel. Es kann durch Temperaturunterschiede entstehen und muss über eine fachgerechte Belüftung und Entwässerung ablaufen können.

9. Hitzestau vermeiden

  • Dunkle Unterkonstruktionen können sich stark aufheizen.
  • Unter transparenten Platten können hohe Temperaturen entstehen.
  • Hitzestau kann zu Verformungen, Spannungsrissen, Knackgeräuschen oder Materialschäden führen.
  • Auflagerflächen sollten hell oder reflektierend ausgeführt werden, z. B. durch geeignetes Alu-Klebeband.
  • Innenliegende Beschattungen, Dämmstoffe oder dunkle Gegenstände direkt unter den Platten können problematisch sein.
  • Ausreichende Hinterlüftung beachten.

10. Begehbarkeit und Sicherheit

  • Stegplatten, Acrylglas-, Polycarbonat-, Well- und Lichtplatten sind grundsätzlich nicht direkt begehbar.
  • Bei Montage, Wartung oder Reinigung dürfen die Platten nicht ohne geeignete Lastverteilung betreten werden.
  • Es besteht Bruch- und Durchsturzgefahr.
  • Bei Arbeiten auf Überdachungen sind geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

11. Reinigung und Pflege

  • Reinigung nur mit viel Wasser, mildem Reiniger und weichem Tuch, Schwamm oder weicher Bürste.
  • Verschmutzungen vorher einweichen und nicht trocken abreiben.
  • Keine Scheuermittel, Lösungsmittel, harten Bürsten, Schaber, Aceton, Nitroverdünnung oder aggressive Reiniger verwenden.
  • Hochdruckreiniger nicht direkt auf Dichtungen, Profile, Stirnseiten oder Kammern richten.
  • Laub, Moos, Pollen und Schmutz regelmäßig entfernen.
  • Empfohlen wird eine Reinigung mindestens ein- bis zweimal jährlich, insbesondere im Frühjahr und Herbst.

12. Lagerung vor der Montage

  • Platten trocken, eben und spannungsfrei lagern.
  • Vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen und starker Hitze schützen.
  • Nicht dauerhaft im Freien lagern.
  • Verpackte Platten nicht in der Sonne liegen lassen, da Hitzestau entstehen kann.
  • Schutzfolie und Verpackung sind kein dauerhafter Witterungsschutz.
  • Platten nicht punktuell belasten, verdrehen oder auf unebenen Untergrund legen.

13. Brandschutz und besondere Anforderungen

  • Kunststoffplatten können je nach Material und Produkt unterschiedlich brennbar sein.
  • Bei öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Objekten, Grenzbebauung, Fluchtwegen, Carports oder Sonderbauten können besondere Brandschutzanforderungen gelten.
  • Die Baustoffklasse bzw. das Brandverhalten ist dem technischen Datenblatt zu entnehmen.
  • Bei besonderen Anforderungen ist die Eignung vor Ausführung durch Planer, Fachunternehmer oder zuständige Stelle zu prüfen.

14. Entsorgung

  • Acrylglas-, Polycarbonat-, PVC-, GFK-, Steg-, Well- und Lichtplatten gehören nicht in den Hausmüll.
  • Die Entsorgung erfolgt je nach Material über Wertstoffhof, Kunststoffsammlung, Baustellenabfall oder einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb.
  • Beschichtete, verschmutzte oder gemischte Materialien können abweichend einzustufen sein.
  • Örtliche Entsorgungsrichtlinien sind zu beachten.

15. Wichtiger Hinweis

Die Eignung und Dauerhaftigkeit von Stegplatten, Acrylglas-, Polycarbonat-, Well- und Lichtplatten ist abhängig von Material, Plattendicke, Plattenbreite, Dachneigung, Auflagerabstand, Schnee- und Windlast, Befestigungssystem, Verlegerichtung, UV-Schutz, thermischer Ausdehnung sowie fachgerechter Montage und Pflege. Maßgeblich sind die technischen Datenblätter, Garantiebedingungen und Verlegeanleitungen des jeweiligen Herstellers. Bei tragenden Überdachungen ist die statische Eignung bauseits zu prüfen.

© Holzzentrum Birlenbach – Verwendung nur mit Genehmigung.